Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht – DGAR

Die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht – Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR) führt seit ihrer Gründung im Herbst 1964 – also seit über 50 Jahren – die agrarrechtliche Expertise in Wissenschaft und Rechtspraxis zusammen.
Das Agrarrecht ist ein besonders vielseitiges und anspruchsvolles Rechtsgebiet. Neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht zählen zum Agrarrecht das Recht der Agrarmärkte, das Recht des ländlichen Raums, das Agrarumweltrecht sowie das landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Die Bedeutung des Unionsrechts hat in den letzten Jahren in allen Bereichen des Agrarrechts weiter stark zugenommen.